Hygiene-Glossar

Hygienebelehrung/-schulung/-unterweisung

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Hygienebelehrung/-schulung/-unterweisung

Jeder Arbeitgeber im Bereich der Lebensmittelwirtschaft muss gewährleisten, dass Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, regelmäßig in Lebensmittelhygiene unterwiesen werden. Sowohl das Personal in der Herstellung, Behandlung, Lagerung, im Transport als auch im Verkauf von Lebensmitteln sowie in der Ausgabe von Speisen in der Gastronomie. Die zuständige Behörde kann einen Nachweis über die Fachkenntnisse verlangen. Gefordert sind im Einzelnen eine jährliche Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz sowie eine Hygieneschulung, die die Anforderung an Fachkenntnissen gemäß Lebensmittelhygieneverordnung, erfüllt.

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